Stand der Darstellung: 27. März 2020
Da ist der Winter gerade überstanden, die Vorfreude auf die endlich beginnende Eissaison steigt und dann, ganz plötzlich, ist alles anders. Corona. Geschäfte werden geschlossen, Menschen werden ihre Tätigkeiten verboten und von jetzt auf gleich sind die Existenzen vieler Unternehmen bedroht. Man hat das Gefühl in eine kollektive Ohnmacht zu fallen – doch gerade jetzt gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und entschlossen zu handeln. Denn:
Zunächst wissen wir alle nicht, wie lange die aktuellen Maßnahmen anhalten. Es wird jedoch eher eine Frage von Wochen sein, als von Monaten, bis die aktuellen Einschränkungen wieder gelockert werden und das werden sie müssen – denn bei aller berechtigter Sorge um unsere Gesundheit – das Leben muss ja weitergehen.
Nun geht es darum, sich darauf vorzubereiten, dann wieder mit dem Unternehmen erfolgreich an den Start gehen zu können und die Zeit bis dahin finanziell gut zu überstehen.
Wir möchten an dieser Stelle versuchen, allen betroffenen Kollegen und Kunden Tipps zu geben, wie aus unserer Sicht diese Krise bestmöglich gemeistert werden kann um die finanziellen Verluste möglichst gering zu halten, wirtschaftlich zu überleben und im Dschungel der Antragsstellungen für Finanzspritzen das Richtige zu tun, bevor die finanzielle Puste ausgeht. Denn wichtig ist: Wir lassen Sie in dieser Krise nicht allein! Wir schaffen das gemeinsam, jeder kann etwas beisteuern, so auch wir.
Bund und Länder bringen aktuell diverse Hilfspakete auf den Weg, denn jedes Bundesland ergänzt die Maßnahmen der Bundesregierung auf eigene Weise. Diese Angebote gilt es genau abzuwägen. Denn hinter jeder Chance verbergen sich für Unternehmen teils auch erhebliche Risiken, welche genau betrachtet werden müssen.
Jede Unternehmenskrise ist individuell. Die nachfolgenden Gedankenanstöße & Tipps dienen der allgemeinen Orientierung und sollen helfen, sich einen Überblick zu verschaffen und die nun notwendigen Schritte besser zu verstehen. Sie können und sollen eine professionelle Beratung durch Steuer- oder Unternehmensberater nicht ersetzen.
Krisenmanagement Phase 1
Ausmaß der wirtschaftlichen Auswirkung auf Ihr Unternehmen feststellen: Kassensturz/Liquiditätsplanung
Als erste Maßnahme sollten Sie für sich herausfinden, wo Sie aktuell stehen und welche Liquidität Sie zur Überbrückung der kommenden Monate benötigen. Auch hier erfolgt die Planung wieder ganz individuell. Arbeiten Ihre Mitarbeiter weiter weil Sie Eis 2go anbieten, werden Becher für daheim abgefüllt oder ruht ihr gesamter Betrieb bzw. Teile dessen? Zur Liquiditätsermittlung haben wir ein einfaches und klar verständliches Exceltool entwickelt, welches Sie hier herunterladen und ausfüllen können:
Download Liquiditätstool Excel »
Als Basis dient das Vorjahr, die erforderlichen Zahlen finden Sie in der BWA und Ihren Rechnungen, sowie Kontoauszügen. Wir sind bei der Datenübernahme ins aktuelle Jahr von ca. 3 % Steigerung der Werte ausgegangen, um die jährliche Inflationsrate zu kompensieren.
Die Soll-Werte (Vorgabe) sollten Sie im nächsten Schritt überprüfen. Ist das in Anbetracht der aktuellen Situation realistisch? Oder muss ich den Umsatz reduzieren, evtl. sogar auf „Null“ für eine gewisse Zeit? Welche Kosten kann ich reduzieren oder auf später verschieben?
Wenn Sie Ihre aktuelle Situation eingeschätzt und im Bereich der IST / Erwartung relativiert und eingetragen haben, können Sie am unteren Ende der Tabelle ablesen, wieviel Liquidität Ihnen bleibt und wieviel Geld Sie zur Überbrückung der Krisensituation in den nächsten Wochen und Monaten brauchen.
Sie benötigen Unterstützung beim Ausfüllen? Sprechen Sie uns gerne an!
Krisenmanagement Phase 2
– Schnelle und umfangreiche Kostenreduktion (z.B. Kurzarbeit, offene Bestellungen stornieren)
– Verlagerung von Kosten in die Zukunft (Steuerstundungen oder Stundung von Mieten)
– Haken Sie bei Forderungen nach und schreiben Sie sofort Rechnungen für Ihre Kunden
Ergeben sich aus Ihrer Planung Liquiditätsengpässe, ruht ihr Betrieb oder Teile hiervon geht es nun darum die laufenden Kosten für die kommenden Monate auf ein Minimum zu reduzieren. Begonnen werden kann damit, Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter zu beantragen. Dieses steht allen Vollzeitbeschäftigten zu. Alle Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Tipp: Stellen Sie die Anträge online. Es ist damit zu rechnen, dass Online Anträge schneller bearbeitet werden.
Tipp: Da Sie persönlich selbständig sind und vom Kurzarbeitergeld ausgenommen – haben Sie bei mangelndem Einkommen dennoch auch selbst Anspruch auf Grundsicherung (ALG II). Hier ist momentan der Zugang auch vereinfacht worden. Alle Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
Sind die Existenzgrundlagen der Menschen durch KUG und die Anträge zur Sicherung der persönlichen Existenz für Sie selbst gestellt, können Sie sich weiteren finanziellen Spielraum, z.B. durch Steuerstundungen verschaffen. Eine Vorlage für die Herabsetzung der Vorauszahlungen hat die Finanzverwaltung in Bayern entworfen. Diese finden Sie hier:
Ihr Steuerberater kann Ihnen dabei mit Rat & Tat zur Seite stehen. Die Steuerberaterkammer informierte zudem darüber, dass in Einzelfällen (also vermutlich überwiegender oder vollständiger Wegfall der Einnahmen) zudem die Möglichkeit besteht, die sog. Umsatzsteuersondervorauszahlung erstatten zu lassen.
Krisenmanagement Phase 3
Soforthilfen bei Bund & Ländern beantragen
Sollten die Maßnahmen aus Phase 1 und 2 nicht genügen, um Ihren Betrieb liquide zu halten, da Ihre Rücklagen nicht reichen, nehmen Sie den Rettungsschirm in Anspruch. Am 25.03.2020 hat das Parlament dem von der Bundesregierung verkündeten Rettungsschirm in Höhe von 600 Milliarden Euro für Unternehmen zugestimmt. Dieser soll die Liquidität und Solvabilität von Unternehmen gewährleisten, denen die Folgen der Pandemie zusetzen.
Die Soforthilfen können bei den jeweiligen Ländern beantragt werden. Infos & Anträge finden Sie hier:
http://www.investitionsbank.info
Gehen Sie auf die Seite Ihres jeweiligen Bundeslandes und suchen Sie nach „Corona“.
Der Fonds ergänzt bereits aufgelegte Soforthilfen der jeweiligen Länder. Eine Kombination ist in der Regel möglich, die Informationen hierzu finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten.
Tipp: Die Soforthilfen sind in Ihrer Höhe bei den Bundesmitteln einheitlich, bei den additiven Länderprogrammen jedoch sehr unterschiedlich und müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Förderhöchstgrenzen, gestaffelt nach Anzahl der Mitarbeiter (Vollzeit) gelten hierbei als jeweiliger Maximalbetrag eines Finanzbedarfs, der sich aus Ihrer Liquiditätstabelle ergibt und der sich auf maximal 3 Monate (wenn der Vermieter 20 % der Mieten erlässt sogar auf 5 Monate) erstrecken darf. Das heißt, alle betrieblichen Kosten der nächsten 3 Monate, die Sie aufgrund der krisenbedingten Einnahmeausfälle nicht bezahlen können, fallen hier hinein, bis maximal zur Förderhöchstgrenze.
Krisenmanagement Phase 4
Zweiter Kassensturz, bei Bedarf nachsteuern
Sind die Soforthilfen beantragt, die Anträge für Kurzarbeitergeld gestellt und Schuldenstundungen erfolgreich vereinbart, können Sie die voraussichtlichen Einsparungen bereits Ihrer Liquiditätsplanung hinzufügen. Beachten Sie hierbei unbedingt, dass es sich bei den Stundungen nur um Zahlungsaufschübe handelt welche später getilgt werden müssen und tragen Sie die Kosten der Stundungen zum Ende des Stundungszeitraums ein! In Ihrer Liquiditätsplanung sehen Sie nun, wie sich Ihre weitere Liquidität verhalten wird.
Sind Sie hier nun durchgehend im positiven Bereich? Großartig! Sie brauchen nichts weiter zu tun – außer, Ihre Liquidität die kommenden Wochen stets im Auge zu behalten und regelmäßig zu prüfen ob Ihre Annahmen so eintreffen oder die Tabelle ggf. anpassen.
Tipp: Erstellen Sie eine Soll und Ist Liquiditätsplanung. Das Vereinfacht Ihr Controlling.
Sie sind noch im roten Bereich? In diesem Fall müssen weitere Maßnahmen zum Schutze Ihres Betriebes getroffen werden. Bevor Sie jedoch Kredite beanspruchen (siehe Phase 5), ist es empfehlenswert, sich zunächst um weitere, sehr harte Kostensenkungen zu bemühen. Veräußern Sie notfalls auch Gegenstände des Anlagevermögens, die Sie nicht zum Überleben brauchen (Überschüssige Lagerbestände, teure Dienstwagen, etc.). Hängen Sie sich nicht an Preisen auf, selbst wenn Sie Anlagegüter mit Verlust verkaufen müssen – die Liquidität hat Vorrang.
Auch weitere Kosten könnten evtl. noch gestundet oder erlassen werden.
Mit wem Sie jetzt (noch einmal) intensiv sprechen sollten:
– Vermieter
– Energieversorger
– Hausbank (bei laufenden Krediten)
– Sozialversicherungsträger (Krankenkassen)
– Versicherungen
– Telefonanbieter
– große Gläubiger (Lieferanten)
Bitte beachten Sie: Jede Stundung ist ein Zahlungsaufschub- kein Zahlungserlass. Daher reduzieren Sie die notwendigen Stundungen möglichst auf ein Minimum. So weit nach unten, bis Ihre voraussichtliche Liquiditätsplanung einen durchweg „grünen“ Bereich ausweist. Und vergessen Sie nicht, sich alle getroffenen Vereinbarungen schriftlich bestätigen zu lassen.
Krisenmanagement Phase 5
Liquidität sichern durch Kredite
Sollten Sie nach Phase 4 immer noch Finanzierungsbedarf haben, kommt Stufe 2 des Rettungsschirms zum Tragen. Bund und Länder haben sich hier ebenfalls etliche Maßnahmen zur Rettung von durch die Corona-Krise bedrohten Unternehmen über zinsgünstige und schnell verfügbare Kredite einfallen lassen.
Die Bundesmittel sind über die KfW und die Bürgschaftsbanken der Länder verfügbar, hier macht ein Beratungsgespräch mit Ihrer Hausbank Sinn, die dort alles für Sie beantragen kann. Im Gegensatz zu normalen Krediten der Hausbank sind die Mittel aus dem Rettungsschirm ohne oder mit sehr geringen Zinsen erhältlich und enthalten Ausfallbürgschaften des Bundes bis zu 90 % der Kreditsumme. Sie können sich auch direkt von den Bürgschaftsbanken ein Angebot online anfordern über:
https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de
Oder für die KfW können Sie hier den Antrag schon vorbereiten:
https://corona.kfw.de/?kfwnl=Unternehmensfinanzierung_MSB.27-03-2020.700218
Auch die Prüfung der Kredite ist momentan vereinfacht und beschleunigt worden, damit Ihnen schnell geholfen werden kann. Teilweise klappt die Finanzierung in nur wenigen Tagen.
Krisenmanagement Phase 6
Behalten Sie den Überblick und steuern Sie nach.
Sie haben nun sehr viel getan um Ihren Betrieb geschickt durch die Krise zu führen. Hierzu zählt nun auch, nicht den Überblick zu verlieren. Daher empfehlen wir Ihnen sich alle Stundungsbewilligungen mit entsprechenden Tilgungen zu notieren. Merken Sie, dass Sie diesen eventuell doch nicht wie geplant nachkommen können, sprechen Sie mit Ihren Geschäftspartnern und versuchen Sie die Tilgungen weiter zu strecken. Auch können Sie sich an Ihre Hausbank wenden und evtl. über den Rettungsschirm nachfinanzieren.
Tipp: Hand aufs Herz – schauen Sie der Realität ins Auge. Ist Ihr Unternehmen so stabil, dass Sie die Rettungsschirm-Finanzierung und eine evtl. Nachfinanzierung die nächsten 2-5 Jahre leisten können? Bleibt denn neben der Rückzahlung der Kredite und Stundungen auch noch genug „Fleisch am Knochen“, um Sie zu ernähren? Wenn Sie diese schwierige Frage im Inneren mit „nein“ beantworten – ist es an der Zeit, das Geschäftsmodell zu hinterfragen. Habe ich die richtigen Preise? Ist mein Angebot noch zeitgemäß? Womit kann ich mehr Kunden und mehr Marge generieren? Hier helfen wir gern.
Überlegungen für unsere Eiskunden für die Nachkrise-Zeit
Auf Regen folgt meist Sonnenschein. Und Sonnenschein ist im Eisgeschäft ein Umsatzgarant – ebenso wie eine gute Lage und leckere, moderne Produkte.
Ganz sicher wird sich unsere Gesellschaft nach der Krise verändern. Aber sehen Sie nicht alles negativ.
Regionalität wird wieder mehr an Beachtung finden, die Globalisierung wird nicht abgeschafft aber in vielen Nuancen überdacht werden müssen und Sie, als regional ansässiges Unternehmen, werden hiervon profitieren. Sie sind sichtbar in der Nachbarschaft. Und Nachbarschaft ist wichtig – gerade während – aber auch nach dieser Krise.
Nutzen Sie die Chance und beginnen Sie beispielsweise damit Ihr ganz eigenes Bechergeschäft für daheim aufzubauen! Füllen Sie Becher ab und bieten Sie diese zum Festpreis zur Mitnahme für daheim an. Sie werden sehen, dass dies bald höchsten Zuspruch finden wird. Vielleicht auch schon vor dem Ende der Krise.
Wir Eis Engelchen sind Ihr Partner vor, während und nach der Krise. Lassen Sie uns die Kunden und damit Ihr Geschäft bald wieder gemeinsam und krisengestärkt beflügeln.
Rufen Sie uns an, wir lassen Sie nicht allein.